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   BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18   

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https://dejure.org/2018,43327
BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18 (https://dejure.org/2018,43327)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2018 - 3 StR 126/18 (https://dejure.org/2018,43327)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 126/18 (https://dejure.org/2018,43327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 25 StGB; § 27 StGB; § 227 StGB
    Nichtverhinderung der aktiven Tötungshandlung eines Anderen durch einen Garanten (Abgrenzung von täterschaftlicher Begehung und Beihilfe; innere Haltung zur Begehungstat; wertende Betrachtung; Interesse am abzuwendenden Taterfolg; Täterwille; sich die Tat zu eigen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 225 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB, § 225 Abs. 3 Nr. 1 und 2 StGB, § 227 Abs. 1 StGB, § 13 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Missachtung der elterlichen Schutzpflichten durch Unterlassung der Verhinderung der Übergriffe des Ehemanns auf das gemeinsame Kind

  • rewis.io

    Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen: Voraussetzungen einer mittäterschaftlichen Begehungsweise durch Unterlassen bei pflichtwidriger Untätigkeit eines Elternteils während Kindesmisshandlungen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 225 Abs. 1 Nr. 1 -2
    Missachtung der elterlichen Schutzpflichten durch Unterlassung der Verhinderung der Übergriffe des Ehemanns auf das gemeinsame Kind

  • datenbank.nwb.de

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtverhinderung der aktiven Tötungshandlung eines Anderen durch einen Garanten (hier: Kindesmutter)

Sonstiges

  • wz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.07.2019)

    Beihilfe: Drei Jahre Haft für Leos Mutter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 341
  • StV 2020, 308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16

    BGH hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18
    Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die aufgrund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen - insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg - als Ausdruck eines sich die Tat des anderen zu eigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, dass er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmendem Einfluss besonders unterliegt - im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen lässt (BGH, Urteil vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 4; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 13 Rn. 96 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 496/16, NStZ 2018, 462, 463 f.).
  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

    Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18
    Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die aufgrund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen - insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg - als Ausdruck eines sich die Tat des anderen zu eigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, dass er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmendem Einfluss besonders unterliegt - im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen lässt (BGH, Urteil vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 4; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 13 Rn. 96 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 496/16, NStZ 2018, 462, 463 f.).
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Die Angeklagten haben den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB (mit-)täterschaftlich durch Unterlassen erfüllt (vgl. zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei untätigen Garanten BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 126/18, NStZ-RR 2019, 341, 342).
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