Rechtsprechung
BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 13 StGB; § 25 StGB; § 27 StGB; § 227 StGB
Nichtverhinderung der aktiven Tötungshandlung eines Anderen durch einen Garanten (Abgrenzung von täterschaftlicher Begehung und Beihilfe; innere Haltung zur Begehungstat; wertende Betrachtung; Interesse am abzuwendenden Taterfolg; Täterwille; sich die Tat zu eigen ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 225 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB, § 225 Abs. 3 Nr. 1 und 2 StGB, § 227 Abs. 1 StGB, § 13 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 StPO
- Wolters Kluwer
Missachtung der elterlichen Schutzpflichten durch Unterlassung der Verhinderung der Übergriffe des Ehemanns auf das gemeinsame Kind
- rewis.io
Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen: Voraussetzungen einer mittäterschaftlichen Begehungsweise durch Unterlassen bei pflichtwidriger Untätigkeit eines Elternteils während Kindesmisshandlungen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 225 Abs. 1 Nr. 1 -2
Missachtung der elterlichen Schutzpflichten durch Unterlassung der Verhinderung der Übergriffe des Ehemanns auf das gemeinsame Kind - datenbank.nwb.de
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Nichtverhinderung der aktiven Tötungshandlung eines Anderen durch einen Garanten (hier: Kindesmutter)
Sonstiges
- wz.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 02.07.2019)
Beihilfe: Drei Jahre Haft für Leos Mutter
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 31.05.2016 - 27 Ks 1/16
- BGH, 26.01.2017 - 3 StR 479/16
- LG Mönchengladbach, 11.12.2017 - 25 Ks 1/17
- BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 341
- StV 2020, 308
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16
BGH hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge …
Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18
Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die aufgrund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen - insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg - als Ausdruck eines sich die Tat des anderen zu eigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, dass er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmendem Einfluss besonders unterliegt - im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen lässt (BGH…, Urteil vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 4;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 13 Rn. 96 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 496/16, NStZ 2018, 462, 463 f.). - BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91
Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des …
Auszug aus BGH, 18.10.2018 - 3 StR 126/18
Die Beurteilung im konkreten Fall hängt davon ab, ob die aufgrund wertender Betrachtung festzustellende innere Haltung des Unterlassenden zur Begehungstat des anderen - insbesondere wegen des Interesses am abzuwendenden Taterfolg - als Ausdruck eines sich die Tat des anderen zu eigen machenden Täterwillens aufzufassen ist oder ob seine innere Einstellung davon geprägt ist, dass er sich dem Handelnden - etwa weil er dessen bestimmendem Einfluss besonders unterliegt - im Willen unterordnet und das Geschehen ohne innere Beteiligung und ohne Interesse am drohenden Erfolg im Sinne bloßen Gehilfenwillens lediglich ablaufen lässt (BGH, Urteil vom 25. September 1991 - 3 StR 95/91, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 4;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 13 Rn. 96 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 496/16, NStZ 2018, 462, 463 f.).
- BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22
Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend …
Die Angeklagten haben den Qualifikationstatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB (mit-)täterschaftlich durch Unterlassen erfüllt (vgl. zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei untätigen Garanten BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 3 StR 126/18, NStZ-RR 2019, 341, 342).